Gartenordnung

In einem städtischen Kleingarten gibt es (anders als bei einem privaten Erholungs-Garten) ganz bestimmte Vorgaben an die kleingärtnerische Nutzung nach dem deutschen Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Nicht alles, was man sich vielleicht wünscht, ist erlaubt. Im Gegenzug profitieren Kleingärtner von einem niedrigen, gesetzlichen Pachtzins.

Ganz wichtig: Die Fläche für den Anbau von Gemüse und Obst muss mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen, die erlaubte Fläche für Zieranpflanzungen (Rasen, Blumenbeete, Sträucher, Teich, etc.) ist auf höchstens ein Drittel begrenzt (siehe auch Drittel-Teilung). Wenn wir das nicht einhalten, verstoßen wir gegen das Bundeskleingartengesetz und können von der Stadt Braunschweig gekündigt werden.

Weitere Rechte und Pflichten sind in der Gartenordnung (Download) beschrieben, die Teil des Pachtvertrages ist, den alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde unterschrieben und damit anerkannt haben. Ihr habt Euch also freiwillig vertraglich verpflichtet, diese Gartenordnung einzuhalten. Damit das leichter gelingt, findet Ihr hier zur Erinnerung einen kleinen Auszug der wichtigsten Punkte (Komplettversion, hier klicken):

  1. Jegliche Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Das gilt z.B. für Laube, Terrasse, Veranda, Mauern, Zäune, Gewächshäuser, Baumhäuser, Spielhäuser, Planschbecken, etc.., deren Größe zudem oft begrenzt wird (z.B. 24qm für die Laube).
  2. Bei allen Anpflanzungen sind die Grenzabstände zum Nachbarn einzuhalten, das gilt insbesondere für Bäume, Büsche und Hecken.
  3. Die Fläche für den Anbau von Gemüse und Obst muss mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen, die erlaubte Fläche für Zieranpflanzungen (Rasen, Blumenbeete, Sträucher, Teich, etc.) ist auf höchstens ein Drittel begrenzt (siehe Drittel-Teilung)
  4. Manche Pflanzen sind gänzlich verboten, z.B. Riesenbärenklau, China-Schilf, Topinambur oder Ranunkel-Sträucher und weitere. Sie sind hier nicht heimisch und können andere Arten verdrängen. Auch Hasel- und Walnussbäume und andere sind wegen ihrer Ausdehnung nicht zulässig.
  5. Sichtschutz-Zäune sind nicht zulässig und Sichtschutz-Hecken nur an bestimmten Stellen und mit begrenzter Höhe.
  6. Zudem sind Ruhezeiten, Kompostierung, Schädlingsbekämpfung, u.v.m. in der Gartenordnung geregelt.

Das sind nur einige Beispiele. Die gesamte Gartenordnung ist Teil des Pachtvertrages, den alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde bekommen haben (und hier herunterladen können). Bitte lest dort regelmäßig nach. So viel Text ist es ja nicht, die Gartenordnung umfasst nur 3 Blätter mit 5 bedruckten Seiten, und zwar die grünen.

Tipp: Hängt Euch die Gartenordnung auch in Eure Laube. Dann habt Ihr sie jederzeit im Blick (und müsst Euch nichts merken 🙂).

Fragt den Vorstand

Zudem verstehen wir (der Vorstand) ja fast alle Eure Wünsche und finden fast immer eine gute Lösung. Dazu müsst Ihr VORHER mit der Idee zu uns (zum Vorstand) kommen. Ihr könnt uns anrufen (Hauke Diemer: 0177 / 5021406), uns eine E-Mail schreiben (an info@kgv-nussberg.de) oder zu den Sprechstunden kommen.

Es kommt tatsächlich hin und wieder vor, dass Gartenfreundinnen und Gartenfreunde einfach so drauf los arbeiten, ohne vorher die Gartenordnung zu lesen oder den Vorstand zu fragen. Das ist sehr unglücklich, denn dadurch schmeißt Ihr nicht nur Geld und Arbeit sinnlos zum Fenster raus sondern müsst im schlimmsten Fall alles wieder abreißen, rausreißen, zurückbauen, etc.. Das ist Mist und das will niemand.

Tipp: Lest Euch die Gartenordnung durch, bevor Ihr loslegt. Und kommt im Zweifel (und lieber einmal zu oft als zu selten) mit Euren Ideen zum Vorstand, bevor Ihr mit der Umsetzung anfangt bzw. Geld für Pflanzen, Bau-Material, etc. ausgebt.

Downloads

Hier könnt Ihr Euch die Dokumente herunterladen:

Mitgliedsnachweis, Satzung, Schlichtungsordnung und Gartenordnung (grün)