Der Ablauf des Pächterwechsels ist im Pachtvertrag §6 geregelt. Hier möchten wir zusätzlich einen praktischen Überblick bieten und erklären, was diese Dinge in der Praxis bedeuten.

Schritt 1: Kündigung des Altpächters
Die Übergabe eines Gartens fängt mit der Kündigung des Altpächters oder der Altpächterin an. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht hierfür aus. Hinweis: Bitte erwähnt unbedingt, ob ihr nur den Pachtvertrag oder auch die Mitgliedschaft kündigen möchtet.
Laut PV §2.2 kann bis zum 3. Werktag im August zum 30. November eines Jahres der Pachtvertrag gekündigt werden.
In der Praxis ist es jedoch hilfreich, uns eure Kündigung so früh wie möglich zu schicken. Dann können wir schnellst möglichst mit dem Übergabe-Prozess und der Nachpächter-Suche beginnen. Normalerweise schaffen wir es dann, dass der Garten bereits vor dem 30. November mit beiderseitigem Einverständnis übergeben werden kann.
Hinweis: Achtet darauf, dass ihr nicht nur den Pachtvertrag kündigt, sondern, bei Wunsch, auch die Mitgliedschaft im Verein beendet. Auch diese kann jährlich bis zum 3. Werktag im August gekündigt werden, endet jedoch zum 31. Dezember desselben Jahres.
Besichtigung durch die Fachberater
Als Vorbereitung auf die Wertermittlung werden mit einer Fachberaterin des Vereins die notwendigen Schritte besprochen. Diese durchzuführen ist in eurem Interesse, da ihr so sicherstellen könnt, dass bei der Wertermittlung keine Auflagen und ein hoher Wert des Gartens festgestellt werden kann.
Bitte sucht auch in euren Unterlagen nach möglichen Baugenehmigungen inklusive Bauzeichnungen für die Laube. Diese sind für die Wertermittlung notwendig. Manchmal hat der Verein diese, jedoch nicht immer. Leider sind insbesondere für ältere Lauben die Baugenehmigungen nicht immer auffindbar. Die Vorgehensweise für diese Fälle haben wir hier beschrieben. Bitte kümmert euch bereits vor der Wertermittlung darum.
Bis zur finalen Übergabe liegt es in eurer Verantwortung den Garten in Stand zu halten.
Wertermittlung
Sobald der Garten gekündigt wurde, bestellt der Verein einen Wertermittler. Bitte stellt sicher, dass der Verein aktuelle Kontakt-Daten von euch hat, denn wir müssen einen gemeinsamen Termin zur Wertermittlung finden.
Hier wird euer Garten geschätzt und auch festgestellt, ob nicht erlaubte Baulichkeiten oder Pflanzungen existieren, die entfernt werden müssen.
Bitte bringt alle Unterlagen zur Laube mit, die ihr habt. Insbesondere Baubewilligung und -zeichnungen, wenn vorhanden. Solltet ihr auch in letzter Zeit Renovierungsarbeiten oder sonstige Verbesserungen oder Wartungen durchgeführt haben, so bringt die Rechnungen mit.
Erfüllen der Anforderungen aus der Wertermittlung
Sobald wir die Wertermittlung haben, lassen wir euch diese zukommen. Bitte setzt die dort angegebenen Anforderungen so schnell wie möglich um bzw. teilt uns mit, bis wann ihr es schafft diese umzusetzen.
Hinweis: Ihr seid verpflichtet, den Garten im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Solltet ihr den Auflagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, so kann der Verein hierfür ein Unternehmen beauftragen. Die Kosten hierfür müsst ihr tragen.
Garten Besichtigungen
Sobald klar ist, dass ihr die Auflagen bald erfüllt habt, organisiert der Verein eine Besichtigung mit den aktuellen Interessenten. Bitte seid hier anwesend, damit ihr euren Garten und eure Laube kurz vorstellen und Fragen beantworten könnt.
Nachpächter Auswahl
Unter den Interessenten werden die Nachfolger im Allgemeinen an Hand der folgenden Reihung ausgewählt:
- Familienmitglieder, Partner und andere Parteien, welche bereits seit Jahren den Garten mitgestalten
- Vereinsmitglieder
- BewerberInnen laut Wartelisten-Platz
Die Nachpächter werden durch den Verein bestimmt. Die Altpächter haben darauf keinen Einfluss!
Übergabe
Sobald der oder die Nachfolger ausgewählt und verständigt wurden, kann auch schon die Gartenübergabe stattfinden:
Die Altpächter erhalten eine Abschlussrechnung und eventuell anteilig zu viel bezahlte Pachtzinsen und Mitgliedsbeiträge erstattet. Die Neupächter unterschreiben die Verträge und bekommen alle offenen Fragen erklärt.
Finanzielles
Die Nachpächter sind verpflichtet den Abschlag laut Wertermittlung zu bezahlen. Dieser wird an den Verein überwiesen, welcher im Anschluss diesen an die Altpächter überweist.
In der Wertermittlung sind für gewöhnlich alle Pflanzungen, Wege und Zäune, sowie die Laube als Gebäude enthalten.
NICHT enthalten sind: Innenausstattung der Laube, Gewächshäuser, Werkzeuge, Wasserpumpen, etc.
Diese können natürlich privatrechtlich an den Nachpächter verkauft werden. Der Nachpächter ist jedoch nicht verpflichtet diese zu übernehmen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, oder der Nachpächter darauf besteht, müssen alle oben genannten privaten Gegenstände vom Altpächter vor der Übergabe entfernt werden.
Sonstiges
Wie ihr sehen könnt, kommt hier doch einiges zusammen und viele verschiedene Personen sind involviert, damit so ein Garten übergeben werden kann. Rechnet also eher mit Monaten anstatt mit Wochen bis der Garten übergeben worden ist. Deshalb ist es von Vorteil, dass ihr den Garten kündigt, sobald ihr es wisst und nicht bis zum letzten Moment wartet.
Hinweis: Ihr könnt den Garten zwar zum 30. November kündigen. Sollte sich aber bis dahin kein Nachpächter gefunden haben (oder einer der vorangehenden Schritte noch nicht erfüllt sein), bleibt ihr in der Pflicht weiterhin den Pachtzins und eine Verwaltungspauschale zu verrichten und sicherzustellen, dass euer Garten auch weiterhin den kleingärtnerischen Vorgaben entspricht. Entweder indem ihr dafür selbst Sorge trägt oder dies den Verein auf eure Kosten machen lässt.
FAQs für abgebende Pächter
Welche Pflichten hast du als abgebender Pächter?
Als abgebender Pächter hast du folgende Hauptpflichten:
Ordnungsgemäße Übergabe: Der Garten muss entsprechend der Gartenordnung und des Pachtvertrags übergeben werden. Das bedeutet: alle regelwidrigen Baulichkeiten und Bepflanzungen entfernen.
Mitwirkung bei der Wertermittlung: Du musst für die Wertermittlung erreichbar sein und Termine ermöglichen.
Umsetzung der Auflagen: Alle in der Wertermittlung festgehaltenen Mängel musst du innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
Besichtigungen ermöglichen: Du musst Besichtigungen mit Interessenten zulassen und dabei anwesend sein, um Fragen zu beantworten.
Finanzielle Verpflichtungen: Bis zur tatsächlichen Übergabe laufen deine Zahlungsverpflichtungen (Pacht, Nebenkosten) weiter.
Gartenpflege: Der Garten muss bis zur Übergabe kleingärtnerisch genutzt und gepflegt werden.
Wichtig: Diese Pflichten gelten auch dann, wenn sich die Übergabe verzögert oder bis zum 30. November kein Nachpächter gefunden wird (siehe § 6.6.1–5 Pachtvertrag).
Warum werden plötzlich Dinge beanstandet, die bei meiner Übernahme nicht erwähnt wurden?
Das kommt häufiger vor und ist verständlicherweise frustrierend. Mögliche Gründe:
Unterschiedliche Wertermittler: Bei deiner Übernahme und jetzt bei der Abgabe können verschiedene Wertermittler tätig gewesen sein, die unterschiedlich streng bewerten oder andere Schwerpunkte setzen.
Geänderte Regelauslegung: Die Auslegung von Gartenordnung und Pachtvertrag kann sich im Laufe der Jahre verschärft haben. Was früher noch toleriert wurde, wird heute konsequenter durchgesetzt.
Veränderter baulicher Zustand: Baulichkeiten, die bei deiner Übernahme akzeptabel waren, können sich inzwischen verschlechtert haben.
Rechtslage: ass etwas bei deiner Übernahme nicht beanstandet wurde, heißt nicht, dass es regelkonform war. Bauten, die schon damals gegen Auflagen verstießen, müssen trotzdem entfernt werden. Für genehmigungsfähige Anlagen kann oft auch nachträglich eine Genehmigung erteilt werden.
Wichtig: Auch wenn es unfair erscheint, musst du den Garten nach den aktuell geltenden Bestimmungen übergeben (siehe § 6.1 Pachtvertrag).
Was bedeutet „pachten“ eigentlich? Der Unterschied zur Miete
Oft ist nicht bewusst, was es bedeutet einen Garten zu pachten. Häufig werden ähnliche Erwartungen an den Verein gestellt, als würde eine Wohnung gemietet werden. Tatsächlich gibt es aber wichtige Unterschiede:
Nutzungszweck ist festgelegt – Im Kleingarten bedeutet das: kleingärtnerische Nutzung nach Bundeskleingartengesetz, Gartenordnung und Pachtvertrag.
Instandhaltungspflicht liegt beim Pächter – Du bist selbst verantwortlich für Pflege, Reparaturen und die Einhaltung aller Auflagen. Der Verein übernimmt dies nicht wie ein Vermieter bei einer Wohnung.
Eigenleistungen statt Service – Arbeiten wie Rasen mähen, Hecken schneiden, Laube instand halten oder Auflagen aus einer Wertermittlung umsetzen, erledigst du selbst oder auf eigene Kosten.
Was gehört dir als Pächter – und was passiert bei der Übergabe?
Du pachtest nur den Grund und Boden – alles, was darauf steht oder wächst, ist dein Eigentum. – und damit auch deine Verantwortung.
Dein Eigentum umfasst zum Beispiel:
- Laube, Schuppen, Gewächshäuser
- Zäune, Wege, Terrassen, Pflasterflächen, Beete
- Bäume, Sträucher, Pflanzen
- Sonstige bauliche Anlagen
Bei der Übergabe deines Gartens
- Schätzt ein unabhängiger Wertermittler den Wert deiner Anlagen und Anpflanzungen.
- Der Nachpächter zahlt diesen Wert an den Verein, der ihn an dich weiterleitet.
- Nicht regelkonforme Bauten oder Pflanzen musst du vorher entfernen.
- Mobile Gegenstände (Innenausstattung, Werkzeuge, Geräte) kannst du privat verkaufen – der Nachpächter muss sie nicht übernehmen.
Kurz gesagt: Du übergibst nur das gepachtete Land – alle Anlagen müssen in ordnungsgemäßem und regelkonformem Zustand sein.
Kann der Verein mir nicht entgegenkommen?
Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, kurz vor der Aufgabe des Gartens noch einmal Geld und Arbeit investieren zu müssen – vor allem, wenn man ihn nicht mehr nutzen wird.
Trotzdem sind unsere Möglichkeiten hier sehr begrenzt. Der Grund: Der Verein ist keine „ferne Instanz“ oder ein anonymer Geldtopf. Der Verein, das sind alle Mitglieder gemeinsam. Jede Entscheidung, etwas zu bezahlen oder zu übernehmen, bedeutet: Alle anderen Mitglieder tragen diese Kosten mit.
Beispiel: Wenn ein nicht regelkonformer Schuppen stehen bleibt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- der Verein reißt ihn ab. Das bedeutet alle Mitglieder bezahlen diesen Abriss für den ein Mitglied verantwortlich ist. Das wäre so, als würden alle Mitglieder die private Autoreparatur eines anderen bezahlen.
- der Nachpächter muss ihn später auf eigene Kosten entfernen.
Unsere Aufgabe als Vorstand ist es, Regeln und Pachtvertrag für alle gleich anzuwenden und den Garten so zu übergeben, dass der Nachpächter keine Altlasten übernimmt. Das ist nicht immer bequem, aber fair gegenüber allen Mitgliedern.