Du findest alle Vorgaben zu erlaubten und nicht erlaubten Baumaßnahmen unter §5 im Pachtvertrag.
Prinzipiell müssen alle baulichen Maßnahmen genehmigt werden oder zumindest gemeldet werden. Hierzu schreibt ihr uns am besten eine Mail mit genauem Vorhaben inklusive Plänen.
Antragsformulare für die Errichtung neuer Lauben
Hier findet ihr die Fomulare für die Errichtung neuer Lauben. Ist es eine Standardlaube, so könnt ihr dieses Formular benutzen. Bei Fremdentwürfen wird dieses Formular benötigt. Als Ausfüllhilfe soll auch dieser Leitfaden dienen.
Sonderregelung Kinderspielhäuser
Kinderspielhäuser dürfen ab sofort ohne Baugenehmigung erbaut werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Grundfläche übersteigt nicht 2,25 Quadratmeter (also z.B. 1,5 x 1,5 Meter)
- Die Höhe übersteigt nicht 1,6 Meter
- Abstand vom Gartenzaun beträgt mindestens 1 Meter
- Es wird kein Fundament gelegt
- Nur Holz wird als Baustoff verwendet (Nägel, Schrauben, etc. sind natürlich erlaubt)
- Es dient lediglich als Spielgerät für Kinder
- Die (auch nur zeitweilige) Nutzung als Abstellraum für Geräte und Materialien ist untersagt
- Sollte es keine Verwendung als Spielgerät mehr finden (Kinder sind aus dem Alter rausgewachsen, das Haus ist vermodert, etc.), muss es abgebaut werden
- Es muss bei Gartenübergabe abgebaut werden (außer der Nachpächter möchte es übernehmen)
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit diesem Spielgerät
- Bau muss dem Vorstand angezeigt / gemeldet werden
Spezialfall – Fehlende Baugenehmigung der Laube
Wenn ihr den Garten pachtet, gehen alle darauf befindlichen Bauten in euer Eigentum über. Das heißt, ihr mietet die darauf befindliche Laube nicht, ihr besitzt diese. Ihr seid damit auch dafür verantwortlich, dass diese alle notwendigen Vorschriften erfüllt und Genehmigungen besitzt.
Dies fällt insbesondere dann auf, wenn der Garten abgegeben werden soll und bei der Wertermittlung festgestellt wird, dass keine Baugenehmigung für die Laube vorliegt. Ihr könnt den Garten aber nur mit einer genehmigten Laube übergeben.
Solltet ihr euch in so einer Situation befinden, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ihr fragt beim städtischen Bauamt nach. Diese haben die Baugenehmigungen für Lauben häufig noch vorliegen. Dort müsstet ihr dann eine Kopie der Genehmigung inklusive Bauzeichnung anfertigen und uns zukommen lassen.
- Ihr beantragt eine Nutzungserlaubnis für die bestehende Laube. Hierzu müsst ihr folgendes Formular ausfüllen und Pläne anfertigen. Diese könnt ihr uns dann entweder gescannt per Mail zukommen lassen oder ausgedruckt in unseren Briefkasten werfen.
Uns ist bewusst, dass diese Situation ärgerlich ist. Insbesondere, wenn man den Garten und die darauf befindliche Laube bereits so übernommen hat. In der Vergangenheit wurde nicht immer darauf geachtet oder hat auch mal ein Wertermittler etwas übersehen. Leider ist es nun so, dass ihr für den Garten und die darauf befindliche Laube verantwortlich seid, auch wenn sich das unfair anfühlt. Nichtsdestotrotz, in den meisten Fällen war es immer möglich eine Nutzungserlaubnis zu erwirken. Entweder im Ist-Zustand oder mit minimalen Umbaumaßnahmen.