Alle Beiträge von Kai Richter

28. November, 19:00 Uhr: Bienenfreundliche Pflanzenauswahl (Infoabend des Bezirksverbands)

Liebe Gartenfreunde, liebe Freunde der Natur, liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch herzlich ein zum Infoabend über „Bienenfreundliche Pflanzenauswahl“ zu uns in das Vereinsheim des Kleingärtnervereins Nußberg e.V., und zwar

am Freitag um 19:00 Uhr.

Wir werden das Vereinsheim kuschlig warm einheizen. Für Getränke und Snacks wird auch gesorgt sein. Es wird also ein ebenso gemütlicher wie auch informativer Abend werden.

Ohne Anmeldung – einfach vorbeikommen!

Die Referenten der Schulungen sind unsere langjährig geschulten und erfahrenen Bezirksfachberater. Im Anschluss an die Vorträge kann lebhaft diskutiert werden und natürlich auch ein Erfahrungsaustausch erfolgen, die Fachberater freuen sich über jede Frage und jede Anregung.

Beim letzten Mal (am 17.10.) ging es um heimische Pflanzen. Das war sehr praxisnah, denn heimische Pflanzen sind je vor allem deshalb bei uns heimisch, weil sie sich gut an das Klima angepasst haben … und deshalb von sich aus gut gedeihen und wenig Pflege brauchen. Da freut sich der Kleingärtner. Genau solche Infos sind ja vor allem für unsere neuen Mitglieder immer sehr willkommen 😉

17. Oktober, 19:00 Uhr: Heimische Pflanzen, Blumen und Sträucher (Infoabend/Schulung)

Liebe Gartenfreunde, liebe Freunde der Natur, liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch herzlich ein zum Infoabend über „Heimische Pflanzen, Blumen und Sträucher“ zu uns in das Vereinsheim des Kleingärtnervereins Nußberg e.V., und zwar

am 17.10.2025 um 19:00 Uhr.

Wir werden das Vereinsheim kuschlig warm einheizen. Für Getränke und Snacks wird auch gesorgt sein. Es wird also ein ebenso gemütlicher wie auch informativer Abend werden.

Ohne Anmeldung – einfach vorbeikommen!

Die Referenten der Schulungen sind unsere langjährig geschulten und erfahrenen Bezirksfachberater. Im Anschluss an die Vorträge kann lebhaft diskutiert werden und natürlich auch ein Erfahrungsaustausch erfolgen, die Fachberater freuen sich über jede Frage und jede Anregung.

Kleiner Hinweis (insbesondere an die „Neuen“) – gemäß Satzung habt Ihr Euch dazu verpflichtet an den fachlichen Schulungen teilzunehmen 😉

Wassersprengen zwischen 12 und 18 Uhr VERBOTEN

Eigentlich ist es klar, dass bei so heißen Temperaturen wie heute Wassersprenger nahezu nutzlos bis schädlich sind. Das meiste Wasser verdunstet sofort, es gibt keinen Nutzen, aber der Trinkwasserspiegel wird gesenkt.

Nun gilt eine offizielles Verbot der Stadt Braunschweig wie folgt: Sprengen zwischen 12 und 18 Uhr ist verboten … wenn es um 11 Uhr schon wärmer als 20°C war.

Die offizielle „Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Stadtgebiet“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche/Allgemeinverfuegung-zur-zeitlichen-Beschraenkung-der-Beregnung-im-Stadtgebiet_2025-06-30.pdf

Auszüge wurden heute (2.7.2025) in der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht wie folgt:

Mit Inkrafttreten der Verfügung ist die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball- oder Golfplätzen mit besonderen Bewässerungssystemen untersagt. Dazu zählen sogenannte Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssysteme, Großflächenregner (Beregnungskanonen) und Rasensprenger. Das alles gilt täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr, wenn ab 11 Uhr das Thermometer schon mehr als 20 Grad anzeigt. „Nach 18 Uhr, und wenn die Temperaturen geringer sind, ist auch die Verordnung ausgesetzt“, betonte Stadtsprecher Rainer Keunecke gegenüber unserer Zeitung. Dabei sind Bewässerungssysteme, wie zum Beispiel die Tröpfchenbewässerung, von der Beschränkung nicht erfasst. Dasselbe gilt für die Bewässerung zum Beispiel von Beeten und Bäumen mit Schlauch oder Brause. „Es geht darum, zu verhindern, dass Wasser verschwendet wird, weil der Großteil verdunstet.“ Hieran habe die Verordnung sich orientiert, so der Stadtsprecher. Das Verbot in dem besagten Zeitraum gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Als Beispiel nennt der Stadtsprecher die Bewässerung auch von landwirtschaftlichen Flächen über ein Pumpensystem. „Hier müssen sich Landwirte tagsüber einschränken, wenn die Temperaturen so hoch bleiben.“ Quelle: Braunschweiger Zeitung vom 02.07.2025