Liebe Mitglieder,
die Termine für die Gemeinschaftsarbeit werden anfang des Jahres geplant und bekanntgegeben. Bisher haben wir vereinzelte Terminwünsche und notwendige Änderungen dabei gerne berücksichtigt.
In letzter Zeit häufen sich jedoch sehr kurzfristige Absagen oder Änderungswünsche. Diese erschweren die Organisation erheblich und führen sogar dazu, dass geplante Tätigkeiten verspätet oder gar nicht durchgeführt werden können, oder andere Mitglieder kurzfristig einspringen müssen.
Daher gilt ab sofort:
- Terminänderungen sind grundsätzlich bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin möglich.
- Nach Ablauf dieser Frist können Änderungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse).
- Bereits länger bekannte private Termine (Feiern, Taufen, Urlaube, Veranstaltungen usw.) können nach Ablauf der Frist grundsätzlich nicht mehr als Grund für eine Umbuchung berücksichtigt werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. Sie dient einer fairen und verlässlichen Planung im Interesse aller Mitglieder und hilft uns, die Gemeinschaftsarbeit weiterhin reibungslos zu organisieren.
Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Verständnis.
Der Vorstand


