Kleingärtnerische Nutzung und Drittel-Regelung — sonst droht höhere Pacht!

Liebe Gartenfreunde,

Der Eigentümer unserer Parzellen (der Fachbereich Stadtgrün und Sport der Stadt Braunschweig) möchte den mit dem Landesverband bestehenden Generalpachtvertrag gern ändern. Mitarbeiter der Stadt haben bereits aufgrund von Beschwerden (übergroße bzw. mehrere Baulichkeiten und mangelnde Pflege der Einzelgärten) Begehungen vor Ort in einigen Vereinen durchgeführt.

Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es für jedes Mitglied unerlässlich ist, die Regeln der Einzelpachtverträge, der Satzung und der Gartenordnung zu beachten – insbesondere die kleingärtnerische Nutzung, zu der die so genannte „Drittel-Regelung“ gehört:

  • Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen
  • Ca. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
  • Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

Warum ist das für uns so wichtig? Ganz einfach: Wenn wir uns daran halten, dann schützt uns das Bundeskleingartengesetz und die Pacht bleibt günstig. Wenn wir uns nicht daran halten, schützt es uns nicht, und unser Eigentümer (die Stadt Braunschweig, übrigens immer interessiert daran, neues Bauland zu erschließen und zu Geld zu machen) kann die Pacht nach Belieben erhöhen oder uns sogar komplett kündigen. Das wäre dann das Ende unseres Vereins und wir müssten sogar noch alle Bauten, Wege und Anpflanzungen auf unsere Kosten entfernen.

Das haltet Ihr für übertrieben? Mitnichten. In vielen Städten passiert aktuell genau das. Eigentümer (Städte, Kommunen aber auch Unternehmen und Privatpersonen) schauen in den Vereinen vorbei, sehen wenige Obst-Bäume, kleine (oder gar keine) Gemüse-Beete, dafür aber große Rasenflächen, viele Grillecken und diverse Pools, Spielhäuser, etc. Und dann kündigen sie den Vereinen. Ende. Aus. Feierabend.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das einzige, was uns davor schützt … solange wir unseren Teil einhalten, vor allem die „kleingärtnerische Nutzung“ nach $ 1 BKleingG. Dabei wurde insbesondere die oben genannte Drittel-Teilung vom Bundesgerichtshof im Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 bestätigt bzw. präzisiert. In dem Prozess ging es um einen Eigentümer (Verpächter), der einen Kleingärtner-Verein (Pächter) auf einen höheren Pachtzins verklagt hat, weil seiner Ansicht nach die „kleingärtnerische Nutzung“ nicht mehr gegeben sei, sondern die Anlage nur noch als Zier- und Erholungsgarten genutzt würde. Der Kläger argumentierte, dass der Verein dadurch nicht mehr unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) stünde. Folglich müsse er sich auch nicht mehr an die gesetzlich Preisbindung nach § 5 Abs. 1 BKleingG halten, sondern könne den Pachtzins nach freien Zügen erhöhen oder dem Verein die Pacht gänzlich kündigen und somit den Verein zur Auflösung zwingen. Im genannten Prozess wurde festgestellt, dass im Verein die Drittel-Teilung eingehalten war, die Klage wurde abgewiesen, der Verein bekam Recht und die Pacht blieb niedrig. Auf genau dieses Urteil beziehen sich seit 2004 nahezu alle Streitigkeiten zwischen Vereinen (als Pächter) und Eigentümern (als Verpächter).

Na? Habt Ihr’s gemerkt?

Wenn wir die Drittel-Regelung einhalten, ist unser Verein geschützt. Wenn wir sie nicht einhalten, dann wird uns die Stadt früher oder später das Licht ausknipsen. So einfach ist das.

Jetzt versteht ihr vielleicht auch besser, warum wir als Vorstand so stark auf diesem Punkt herumreiten.

Daher ergeht hiermit (erneut) der dringende Appell an alle Mitglieder: Seht zu, dass Ihr die Drittel-Teilung einhaltet und mindestens 1/3 der Fläche zum Obst- und Gemüseanbau nutzt. Wir werden (vorerst) nicht die Quadratmeter exakt ausmessen, aber es muss von außen erkennbar sein, dass die Drittel-Teilung mehr oder weniger eingehalten ist. Bei einigen Gärten in unserem Verein ist das aber leider nicht der Fall. Die betroffenen Gärten bzw. ihre Pächter gefährden damit den Fortbestand des Vereins und sollten sich was schämen

… und dringend den Vorstand ansprechen. Wir helfen Euch doch sehr gerne. Anfänger oder Leute mit wenig Zeit können z.B. Kartoffeln, Bohnen und Zucchini anbauen. Das geht einfach und schafft gute Flächen, ist zudem vergleichsweise ertragreich und lecker. Obstbäume bzw. Beerensträucher sind auch gut und pflegeleicht. Kommt zu uns, ruft uns an, schreibt uns E-Mails. Sonst müssen wir zu Euch kommen, schimpfen und Euch notfalls rausschmeißen (neue Bewerber gibt es genug). Das will doch keiner. Wir wollen doch nur unseren Verein behalten.