Kontaktverbot im Verein

Aktualisierung vom 7. April: Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
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Liebe Gartenfreunde,

seit dem 23. März 2020 besteht in Deutschland ein so genanntes Kontaktverbot. Dazu gehört auch das Verbot von „Zusammenkünften in Vereinen“ sowie von „Ansammlungen im Freien von mehr als zwei Personen“. Wir bitte Euch, das Kontaktverbot auch im Kleingarten zu beherzigen. Das heißt:

  • keine Gartenpartys
  • keine Kaffeekränzchen
  • keine Skatrunden
  • keine Grillabende
  • keine Besuche bei Gartennachbarn
  • keine spielenden Kindergruppen !!!

Hinzu kommt die absolute Pflicht den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Das gilt für alle, auch für Kinder. Wir erwarten von allen Eltern, dass sie mit ihren Kindern über die Situation sprechen, selbst vorbildlich handeln, und dafür sorgen, dass das Kontaktverbot umgesetzt wird.

Die Regierungen der Länder greifen hart durch. Der öffentliche Raum wird verstärkt durch die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen das Kontaktverbot werden strikt geahndet mit Bußgeldern von mindestens 200-500 Euro pro Person, im Wiederholungsfall Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro.

Bis auf weiteres fallen die Vorstands-Sprechstunden sowie die Gemeinschaftsarbeit und alle weiteren Termine aus. Ihr erreicht den Vorstand per E-Mail (info@kgv-nussberg.de) oder telefonisch: Hans-Otto Klein, 0176 / 2069 4804.