Pachtvertrag und Gartenordnung auch 2021 beachten

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

unsere Gärten erwachen so langsam aus dem Winterschlaf und auch 2021 gibt es wieder viel zu tun: Pflänzchen vorziehen, zurückschneiden, aufräumen, hier und da etwas reparieren, usw.

Vielleicht plant Ihr auch größere Arbeiten, z.B. neue Bäume und Büsche, eine Hecke oder eine Umgestaltung der Beet- und Rasenflächen. Bitte lest Euch vorher unbedingt nochmal die Gartenordnung durch. Denn es gibt einiges zu beachten.

Noch wichtiger: Sämtliche Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Das gilt z.B. für Laube, Terrasse, Veranda, Mauern, Zäune, Gewächshäuser, Baumhäuser, Spielhäuser, Planschbecken, etc. Bitte stimmt Euch im Vorfeld mit dem Vorstand ab, dann finden wir gemeinsam eine gute Lösung.

Hier noch drei Tipps, um Probleme zu vermeiden

  • Unbedingt die Gartenordnung und den Pachtvertrag durchlesen (hier)
  • Am besten beides ausdrucken und in Eurer Laube aufbewahren, dann habt ihr alle Infos immer griffbereit
  • Fragt den Vorstand, bevor ihr mit der Arbeit beginnt.

In diesem Sinne, allzeit Gut Grün!