Augen auf beim Bäumchen-Kauf!

Ihr plant neue Bäume zu pflanzen? Dann solltet ihr vor dem Kauf diesen Zettel zu Nieder-, Viertel- und Halbstamm verstehen!

Ihr erinnert Euch. Den habt ihr irgendwann schon einmal gesehen. Ihr alle habt ihn zusammen mit der Gartenordnung bekommen. 

Hier ist quasi definiert, was ein Halbstamm ist, nämlich ein Gewächs (z.B. ein Baum), bei dem die erste Äste zwischen 120cm und 160cm oberhalb des Bodens abgehen und bis dahin “nur Stamm” zu sehen ist. Viertelstämme verzweigen 60-90cm über dem Boden. Alles darunter sind Niederstämme, Büsche, Hecken oder Spaliere.

Wichtig ist das, wenn ihn neue Obstbäume pflanzt. Da gilt nämlich (per Gartenordnung-KLICK, Seite 2 unter Einzelgarten b):

  • Kernobst darf nur als Viertelstamm angepflanzt werden: Kernobst ist (hört, hört) Obst mit Kernen (Plural, also mehrere Kerne) , z.B. Apfel, Birne, Quitte, etc.
  • Steinobst darf als Viertel- und auch als Halbstamm gepflanzt werden, and nur zwei Stück pro Garten.. Steinobst ist Obst mit einem einzigen Stein/Kern in der Mitte, z.B. Kirsche, Pflaume, Mirabelle, etc.

Achtet darauf, bevor ihr Euch neue Bäume kauft und einpflanzt. Das steht in Baumschulen immer auf den Preisschildern mit drauf, die um den Stamm oder einen Ast gebunden sind.

P.S.: Diese Einschränkung ist nicht etwa eine Bosheit des Vereinsvorstandes sondern Teil unserer Rechte und Pflichten als Pächter unserer Gärten.