Pachtvertrag und Gartenordnung jetzt online verfügbar

Sommerzeit ist Gartenzeit. Jetzt wird gepflanzt und gebaut. Leider ist nicht alles erlaubt, was man sich vielleicht wünscht. Im Zentrum steht die „kleingärtnerische Nutzung“. Die Details sind im Pachtvertrag und in der Gartenordnung beschrieben (Laubengröße, Grenzabständen, mindestens 30% Nutzfläche, verbotene Pflanzen, etc.). Mit Eurer Unterschrift unter den Pachtvertrag habt Ihr Euch freiwillig vertraglich verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

Tipp: Lest Euch den Pachtvertrag und die Gartenordnung durch, bevor Ihr loslegt bzw. Geld für Pflanzen, Bau-Material, etc. ausgebt. Und kommt im Zweifel mit Euren Ideen zum Vorstand. Wir finden für fast alle Eure Ideen die richtige Lösung.

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